Bauwerksinstandsetzung

Fassadeninstandsetzung

Die seit dem 1. Februar 2002 gültige Energiesparverordnung (EnEV) macht die Niedrigenergiebauweise im Neubau zur Regel. Auch im Gebäudebestand werden bei Sanierungsmaßnahmen höhere Anforderungen an den Wärmeschutz gestellt. Allein aus diesen Gründen ist eine effiziente Wärmedämmung der Gebäudehülle unverzichtbar.

Faber Bau unterstützt bei Planung und Ausführung einer Fassadeninstandsetzung auf den Gebieten:

  • Betoninstandsetzung
  • Balkoninstandsetzung inklusive der Geländer
  • Wärmedämmverbundsystem
  • Fassadenanstrich